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Prozess
Haftstrafen wegen großangelegten Drogengeschäften

Justitia
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert
Für den Handel und Besitz einer großen Menge an Drogen hat das Landgericht Baden-Baden drei Männer zu Haftstrafen von vier bis acht Jahren verurteilt. Der Hauptangeklagte soll nach zwei Jahren in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, ordnete das Gericht nach Angaben einer Sprecherin am Donnerstag darüber hinaus an. Dagegen können die Beteiligten Revision einlegen.

Baden-Baden. Das Urteil ist das erste in einem größeren Komplex um den Handel mit insgesamt fast einer Tonne diverser Drogen. Die Staatsanwaltschaft hatte den drei jetzt Verurteilten aus Baden-Baden und Rastatt in diesem Fall Geschäfte mit 153 Kilogramm Marihuana, 20 Kilo Haschisch und 2 Kilo Kokain vorgeworfen. Für die 34 Jahre alten Angeklagten hatte sie Haftstrafen von fünf Jahren und vier Monaten bis zu neun Jahren gefordert. Die Plädoyers der Verteidigung lagen darunter.

Die Beschuldigten hatten ihre Deals den Angaben nach über sogenannte Kryptohandys verdeckt abgewickelt. Internationale Ermittler knackten diese und brachten eine ganze Reihe an Verfahren in Gang. In dem aktuellen Fall läuft ein zweiter Prozess gegen einen 33-Jährigen aus Kehl (Ortenaukreis), in dem ein Teil der Vorwürfe abgetrennt wurde.

Eine dritte Anklage hatte die Staatsanwaltschaft im Februar erhoben; dabei geht es um den mutmaßlichen Handel mit 518 Kilo Marihuana, 6 Kilo Haschisch sowie je 1 Kilogramm Amphetamin und Kokain. Hier hat das Gericht noch nicht entschieden, ob es ein Verfahren ansetzt.

Wenn Ermittler Kryptohandys knacken, habe das den Vorteil, dass die Kommunikation der Drogendealer meist klar und deutlich sei, hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft jüngst gesagt. Weil sich die Täter sicher fühlten, verwendeten sie keine blumigen Umschreibungen.

Im vergangenen Jahr beschäftigten allein die Behörde in Baden-Baden mehrere Großverfahren. Bemerkenswert seien neben den internationalen Verbindungen der Täter und der professionellen Organisation die «überaus großen Mengen und die hohe Qualität der Betäubungsmittel».

Mitteilung zu den ersten Verfahren

Mitteilung über dritte Anklage

© dpa-infocom, dpa:220608-99-592499/3