Das Gericht hatte zuvor eine Schadenersatzklage von Sägewerken zurückgewiesen. 36 in einer sogenannten Ausgleichsgesellschaft zusammengeschlossene Sägewerke warfen dem Land vor, sie hätten zwischen 1978 und September 2016 zu viel Geld für Rundholz bezahlt. Bei dem Schadenersatzanspruch ging es inklusive Zinsen um rund 450 Millionen Euro.
«Während des gesamten Verfahrens hat das Land darauf hingewiesen, dass den Sägewerken kein Schaden durch den Rundholzverkauf entstanden ist und hierfür im Laufe des Verfahrens auch keine Beweise vorgelegt wurden», sagte Hauk. Für die Schadensersatzforderungen fehle deshalb eine Grundlage.
Das Land und seine Forstverwaltung hatten Holz aus dem Staatswald sowie aus kommunalen und privaten Wäldern früher zentral vermarktet - was zu einer Monopolstellung führte. Das Bundeskartellamt hatte das 2015 als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht eingestuft und die Verkaufspraxis untersagt.
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