Das Amtsgericht Heilbronn hatte den als Hexe verkleideten Mann aufgrund von Indizien wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Strafe von rund 6600 Euro verurteilt. Dagegen wehrte er sich. Nun beschäftigt sich das Landgericht mit dem Fall. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.
Dem Richter gelang es am Dienstag zunächst nicht, der Antwort näherzukommen, wer die Frau tatsächlich in den Wasserkessel gestellt hatte, der von unten mit Holzscheiten befeuert worden war. Offenbar waren mehrere Menschen als Hexen maskiert gewesen. Der Richter vermutete, dass zwei bis drei Personen beteiligt gewesen sein müssen.
Laut den Befragungen im Gerichtssaal wollen im entscheidenden Moment, als die Füße ins kochend heiße Wasser gerieten, alle in eine andere Richtung geschaut haben. Zeugen beriefen sich darauf, dass der Vorfall lange zurückliege und Alkohol im Spiel gewesen sei. Die Zeugen aus dem Umfeld der Frau betonten, sie seien davon ausgegangen, der Dampf aus dem Kessel komme von einer ungefährlichen Nebelmaschine. Dass Zeugen einen Fall derart unterschiedlich schilderten, habe er in seinem ganzen Berufsleben noch nicht erlebt, sagte der Richter. Der Prozess wird am 12. und 27. Mai fortgesetzt.