Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die 41-Jährige und das 9 Jahre alte Mädchen im vergangenen Juni von dem Ex-Freund der Frau durch Schläge auf den Kopf und Schnitte durch die Kehle getötet wurden. Danach hatte der Deutsche aus Mundelsheim (Kreis Ludwigsburg) nach eigener Darstellung und nach Überzeugung der Kammer auch versucht, seine getrennt lebende Ehefrau umzubringen. Dies war aber gescheitert.
In ihren Plädoyers waren sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger des Angeklagten von einer lebenslangen Haftstrafe wegen zweifachen Mordes ausgegangen. Nur die Staatsanwaltschaft hatte aber auf das Feststellen einer besondere Schwere der Schuld plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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