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Hospitalisierungsinzidenz überschreitet Grenzwert 6

Teströhrchen mit der Flüssigkeit eines Corona-Schnelltests
Eine Krankenschwester legt ein Abstrichstäbchen in ein Teströhrchen mit der Flüssigkeit eines Corona-Schnelltests. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbidl/dpa/Symbolbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg hat den Grenzwert von 6 eingelieferten Corona-Patienten in Krankenhäusern je 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschritten. Das ist eines der Kriterien für die neue Alarmstufe II mit verschärften Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie. Ein anderes Kriterium ist, wenn die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen im Südwesten über 450 liegt. Das tut sie schon seit Sonntag. Am Dienstag meldete das Landesgesundheitsamt 510 solcher Fälle, 21 mehr als am Vortag.
Stuttgart.

Die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg wollte am Dienstag die neue Corona-Verordnung mit schärferen Maßnahmen beschließen. Mit der Alarmstufe II soll 2G plus bei Veranstaltungen mit Gesang oder Blasmusik, auf Weihnachtsmärkten, in Bars und Clubs sowie bei körpernahen Dienstleistungen gelten. Das heißt, dass nur Geimpfte und Genesene jeweils mit aktuellem negativen Test zugelassen werden.

In inzwischen 24 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg liegt die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen bei über 500 (Stand: 16.00 Uhr). Sie gelten nach den neuen Regeln als Hotspots, in denen nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte greifen. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf 470,0 (Vortag: 459,4). Der Wert gibt an, wie viele neue Infektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche den Behörden gemeldet wurden.

Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle seit Beginn der Pandemie stieg um 10.164 auf 774.661. An einer Infektion mit dem Virus oder im Zusammenhang damit sind mittlerweile 11.535 Menschen im Südwesten gestorben (plus 31).

Die Hospitalisierungsinzidenz spielt eine wesentliche Rolle für die Beurteilung des Infektionsgeschehens. Bei Überschreitung der Grenzwerte 3, 6 und 9 können die Bundesländer schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verhängen. Die aktuelle Zahl der Klinikeinweisungen ist allerdings in der Regel höher als in der Hospitalisierungsinzidenz ausgewiesen. Die vollständigen Werte liegen oft erst nach ein bis zwei Wochen vor.

© dpa-infocom, dpa:211123-99-115697/2

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