Die Anklage wirft dem Mann vor, das Vertrauen der Kinder erschlichen und sie dann missbraucht zu haben. Über Bekannte soll er 2015 in Kontakt mit einer Neunjährigen gekommen sein. Das Mädchen habe ihn oft in seiner Wohnung nördlich von Freiburg besucht und dort auch übernachtet. Mehr als 200 Mal soll er sich über Jahre hinweg an seinem Opfer vergangen haben. In Abhängigkeit von dessen Alter legt die Anklage dem Mann 188 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und 26 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zur Last. Nach dem Gesetz gilt man bis zum Alter von 14 Jahren als Kind.
Zudem soll der Angeklagte ein zweites Kind mindestens 100 Mal sexuell missbraucht haben, das er über das erste Mädchen kennengelernt hatte. Auch das Vertrauen der anfangs Zehnjährigen habe er sich erschlichen und sich vor allem in seiner Wohnung an ihr vergangen. Für das Verfahren sind bislang acht weitere Termine bis Anfang Februar geplant.
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Informationen über Strafbarkeit von Kindesmissbrauch
Rechtliche Möglichkeiten bei sexuellem Missbrauch
Strafgesetzbuch über schweren sexuellen Missbrauch von Kindern