Unter Federführung des baden-württembergischen Innenministeriums habe dazu eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ihre Arbeit aufgenommen. Es sei zunächst entscheidend, eine bundeseinheitliche Definition von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten als Grundlage weiterer Maßnahmen zu erarbeiten, heißt es aus dem Stuttgarter Ministerium. So unterliege etwa der Begriff häusliche Gewalt keiner einheitlichen Definition. Das erschwere einen Vergleich der Fallzahlen zwischen den Bundesländern.
Die Fälle häuslicher Gewalt haben im Südwesten in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Wurden im Jahr 2017 noch 11 989 Fälle von Partnergewalt in der Kriminalstatistik verzeichnet, waren es 2020 bereits 13 819. Rund 81 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt waren im Jahr 2020 weiblich.
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