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Impfquote in Pflegeeinrichtungen zieht an

Impfung
Eine Ärztin klebt einem Mann nach der Impfung ein Pflaster auf den Arm. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Rund eineinhalb Monate vor der Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken ist die Impfquote in den baden-württembergischen Einrichtungen leicht angestiegen. «Von Mitte März an gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Spätestens jetzt ist es also an der Zeit, dass sich alle Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen mit dem Thema Impfen ernsthaft auseinandersetzen», teilte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) am Freitag in Stuttgart mit. Innerhalb eines Monats stieg die Impfquote der Belegschaft laut einer Umfrage des Landesgesundheitsamts um 3,8 Prozentpunkte auf 85,4 Prozent (Stand 25. Januar).
Stuttgart.

Von den 99.706 erfassten Beschäftigten waren im Januar zuletzt 85.106 vollständig geimpft und 49.747 geboostert - demnach erhielten etwa 85,4 Prozent der Pflegerinnen und Pfleger eine Grundimmunisierung, 49,9 Prozent eine Auffrischungsimpfung. Im Dezember waren noch 81,6 Prozent vollständig geimpft und 37 Prozent geboostert. Ungeimpft seien zunächst noch rund 9,5 Prozent.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll Mitte März in Kraft treten. Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken müssen bis zum 15. März Nachweise vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können.

Auch die Impfquote der Bewohner in den Heimen stieg leicht an. Insgesamt sind unter den 96.991 ausgewerteten Bewohnern 89.504 Menschen oder 92,3 Prozent vollständig geimpft. Das entspricht einem Anstieg um 1,1 Prozentpunkte. Eine Auffrischungsspritze haben mittlerweile 73.722 Bewohner (76 Prozent) der Betreuten erhalten - im Dezember waren es noch 68,3 Prozent. Die Impfquoten in den Einrichtungen liegen laut Landesgesundheitsamt deutlich über den Quoten der entsprechenden Altersgruppen in der Gesamtbevölkerung im Südwesten.

© dpa-infocom, dpa:220128-99-890541/2

Mitteilung Ministerium