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In Brettener Altenheim bislang größter Covid-19-Ausbruch

Pflegerin hält in einem Altenheim die Hand einer Bewohnerin
Eine Pflegerin hält in einem Altenheim die Hand einer Bewohnerin. Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild
Senioren und Pflegebedürfigte gehören zu denen, für die eine Ansteckung mit dem Coronavirus besonders bedrohlich ist. Die Zahlen der Infizierten steigen. Ein Altenheim in Bretten hat es schwer erwischt - vermutlich wurden Symptome anfangs nicht erkannt.
Karlsruhe.

Bretten (dpa/lsw) - In einem Altenheim in Bretten (Kreis Karlsruhe) haben sich nach einem massiven Covid-19-Ausbruch fast drei Viertel aller Bewohner mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert. Das teilte das Landratsamt Karlsruhe am Montag mit. Es handelt sich damit nach Zahlen des Landesgesundheitsamtes (LGA) um den bislang größten Ausbruch seit Beginn der Pandemie in einem Pflegeheim im Südwesten.

Dort hatten sich nach Angaben des Landratsamtes 132 der rund 180 Bewohner angesteckt. Von ihnen sind inzwischen 28 gestorben, sagte ein Sprecher der Behörde am Montag. Von den über 160 Beschäftigten seien 59 mit dem Coronavirus infiziert. «Vieles spricht dafür, dass in diesem konkreten Fall Symptome zu spät erkannt wurden und deshalb bei Einschalten des Gesundheitsamtes das Virus schon weit verbreitet war», hieß es in einer Stellungnahme des Landratsamtes.

Der Pflegebetrieb laufe weiter. Nach einem Aufruf seitens des Oberbürgermeisters von Bretten und des Karlsruher Landrates hätten sich Freiwillige gemeldet, die nun neben Angehörigen von Bewohnern das Heim bei der Versorgung der alten Menschen unterstützten. Außerdem sei der Einrichtung eine Fachberaterin zur Seite gestellt worden. Für alle sei ausreichend Schutzausrüstung vorhanden.

Landesweit sind neuesten Angaben des LGA zufolge bisher fast 2100 Infektionen bei Bewohnern und Mitarbeitern von 132 Einrichtungen bekannt. Fast 270 Senioren seien gestorben. Die von den Ausbrüchen betroffenen Heime verteilten sich auf 36 Stadt- und Landkreise im Land.

Von einem «Ausbruch» spricht das Landesgesundheitsamt, wenn mindestens zwei Fälle aufgetreten sind, die in einem Zusammenhang stehen.