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Intensivstationen: Zahl der Covid-Patienten über Grenzwert

Intensivstation
Eine Pflegekraft steht auf einer Intensivstation in einem Zimmer und bedient eine Herz-Lungen-Maschine. Foto: Fabian Strauch/dpa/Symbolbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Die Zahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen im Südwesten übersteigt immer stärker den von der Landesregierung gesetzten Grenzwert von 450. Mittlerweile würden 517 solcher Fälle intensivmedizinisch behandelt, teilte das Landesgesundheitsamt am Mittwoch (Stand: 16.00 Uhr) in Stuttgart mit. Auch die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz liegt weiter über dem Schwellenwert von 6 eingelieferten Corona-Patienten in Krankenhäusern je 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Die beiden Grenzwerte sind die Kriterien für die neue Alarmstufe II mit verschärften Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie, die seit diesem Mittwoch in Kraft ist.
Stuttgart.

In 23 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg liegt die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen bei über 500, das ist einer weniger als am Vortag. Sie gelten nach den neuen Regeln als Hotspots, in denen nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte greifen. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf 476,4 (Vortag: 470,0). Der Wert gibt an, wie viele neue Infektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche den Behörden gemeldet wurden.

Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle seit Beginn der Pandemie stieg um 10.676 auf 785.337. An einer Infektion mit dem Virus oder im Zusammenhang damit sind mittlerweile 11 583 Menschen im Südwesten gestorben (plus 48).

Die Hospitalisierungsinzidenz spielt eine wesentliche Rolle für die Beurteilung des Infektionsgeschehens. Bei Überschreitung der Grenzwerte 3, 6 und 9 können die Bundesländer schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verhängen. Die aktuelle Zahl der Klinikeinweisungen ist allerdings in der Regel höher als in der Hospitalisierungsinzidenz ausgewiesen. Die vollständigen Werte liegen oft erst nach ein bis zwei Wochen vor.

© dpa-infocom, dpa:211124-99-129568/2

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