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Karlsruhe: Duale Hochschule ist verfassungsgemäß organisiert

Justitia
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg ist stolz auf ihre einzigartige Struktur. Etliche Professoren aber meinen: Sie können zu wenig mitbestimmen. Nun gibt es in dem Streit eine Entscheidung.
Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa/lsw) - 80 Professoren und Dozenten sind mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Organisation der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) gescheitert. Die Wissenschaftsfreiheit sei durch die Regelungen nicht strukturell gefährdet, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Beschluss von Anfang Februar wurde am Mittwoch veröffentlicht. (Az. 1 BvR 1586/14)

In der 2009 gegründeten Dualen Hochschule sind Studienakademien und Ausbildungsstätten zusammengeschlossen. Die Hochschule hat einen zweistufigen Aufbau, der nach eigenen Angaben bundesweit einzigartig ist. Auf der zentralen Ebene sind das Präsidium als Hochschulleitung, der Senat und der Aufsichtsrat angesiedelt. Außerdem gibt es noch eine dezentrale Ebene an den neun Standorten in Heidenheim, Heilbronn, Karlsruhe, Lörrach, Mannheim, Mosbach, Ravensburg, Stuttgart und Villingen-Schwenningen. Dort sind die Studienakademien mit je einem Rektor, einem örtlichen Hochschulrat und einem Senat.

Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Vorgaben zur Wahl und Abwahl der zentralen Leitungsorgane und der örtlichen Rektorate. Dem Präsidium seien zahlreiche wissenschaftsrelevante Kompetenzen zugewiesen, beanstandeten die Kläger. Die Senate, in denen auch Hochschullehrer und andere Mitarbeiter vertreten sind, seien hingegen von fast allen Entscheidungen ausgeschlossen.

Nach Auffassung der Richter haben die Hochschullehrer aber ausreichend Mitwirkungsmöglichkeiten. Entscheidend sei die Gewichtung der Befugnisse zwischen Selbstverwaltungs- und Leitungsorganen. Hier seien die Vorgaben eingehalten. Der Landesgesetzgeber habe seinen Gestaltungsspielraum in unbedenklicher Weise genutzt.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne), die auch Aufsichtsratsvorsitzende der Hochschule ist, begrüßte die Entscheidung. «Damit wird unsere Auffassung bestätigt, dass der Markenkern der DHBW verfassungskonform ist: die enge Einbindung der Dualen Partner in den Studien- und Lehrbetrieb und der damit verbundene spezifische Forschungsauftrag der DHBW, wie er im Landeshochschulgesetz formuliert ist.» Die Hochschule sei für Baden-Württemberg «gerade durch ihr besonderes Profil unverzichtbar».

Die Verfassungsbeschwerde war 2014 eingereicht worden. In der Zwischenzeit musste das Landeshochschulgesetz nach einem Urteil des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs von 2016 geändert werden. Die Hochschullehrer hatten trotzdem an ihrer Klage festgehalten und sie an die neue Gesetzeslage angepasst.

Die DHBW ist nach eigenen Angaben mit derzeit rund 35 000 Studierenden und mehr als 170 000 Alumni die größte Hochschule im Land. Sie kooperiert mit rund 9000 Firmen und sozialen Einrichtungen.

Mitteilung des Gerichts

Beschluss vom 5. Februar

Landeshochschulgesetz

Über die Duale Hochschule

Allgemeine Infos zu Verfassungsbeschwerden