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Kindesmissbrauch: Sicherungsverwahrung gefordert

Ein Modell der Justitia steht auf einem Tisch
Ein Modell der Justitia steht auf einem Tisch. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild
Ein früherer Gruppenleiter von Pfadfindern in Staufen bei Freiburg soll sich jahrelang an vier Jungen vergangen haben. Er soll nun achteinhalb Jahre in Haft, fordert die Staatsanwaltschaft. Zudem verlangt sie Sicherungsverwahrung.
Freiburg im Breisgau.

Freiburg (dpa/lsw) - Im Prozess um den Vorwurf des hundertfachen sexuellen Kindesmissbrauchs gegen einen ehemaligen Betreuer von Pfadfindern hat die Staatsanwaltschaft acht Jahre und sechs Monate Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die Plädoyers am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte. Das Gericht hatte dies angeordnet und zur Begründung den Schutz von Persönlichkeitsrechten genannt.

Einzelheiten der Plädoyers wurden daher nicht bekannt. Der Verteidiger des Angeklagten sowie die Vertreterin der Nebenklage wollten sich am Dienstag auf Nachfrage nicht äußern. Das Urteil soll Gerichtsangaben zufolge diesen Mittwoch (13.30 Uhr) verkündet werden.

Angeklagt ist ein 42 Jahre alter Deutscher. Ihm werden 330 sexuelle Übergriffe zur Last gelegt. Der ehemalige Leiter einer evangelischen Pfadfindergruppe in Staufen bei Freiburg soll sich laut Anklage von Januar 2010 bis August 2018 an vier Jungen vergangen haben. Diese waren zum Zeitpunkt der Taten 7 bis 14 Jahre alt.

Die Polizei hatte den Mann Ende Februar 2019 festgenommen, er sitzt seither in Untersuchungshaft. Für weite Teile des Prozesses war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Auch der Angeklagte äußerte sich vor Gericht, ohne dass Publikum und Medien zugelassen waren.

Von 1999 bis 2011 war der Kirchenmitarbeiter der Anklage zufolge mit drei Jahren Unterbrechung Gruppenleiter der evangelischen Pfadfindergruppe in Staufen gewesen. Dort habe er zwei der Opfer kennengelernt. Zu den beiden anderen Jungen habe er Kontakt über Freizeitaktivitäten sowie auf einem Campingplatz gehabt. Bereits zuvor hatte es den Angaben zufolge den Verdacht des Kindesmissbrauchs gegen den Mann gegeben (Az.: 15 KLs 160 Js 6850/19 - AK 2/19). Die Kirche hatte ihn dennoch als Betreuer bei den Pfadfindern belassen.

Auch ein 28-Jähriger - ebenfalls Betreuer der Pfadfindergruppe in Staufen - steht den Behörden zufolge im Verdacht des sexuellen Missbrauchs von zwei Jungen. Die Ermittlungen gegen ihn laufen noch, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte.

Staufen südlich von Freiburg war schon wegen anderer Sexualverbrechen an einem Jungen in den Schlagzeilen gewesen. Einen Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen bei den Pfadfindern gibt es den Angaben zufolge nicht.

Pressemitteilung des Gerichts zu dem Prozess

Pressemitteilung der Polizei vom 7.5.19