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Kreis Schwäbisch Hall hebt erweiterte Maskenpflicht auf

FFP2-Maske
Eine FFP2-Maske hängt in einem Auto. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Schwäbisch Hall (dpa/lsw) - Der Kreis Schwäbisch Hall hat die Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht in verschiedenen Stadt- und Gemeindegebieten aufgehoben. Damit gilt in den Stadtgebieten Crailsheim, Schwäbisch Hall, Schrozberg sowie im Gemeindegebiet Blaufelden seit Mittwoch keine erweiterte Maskenpflicht mehr, wie der Kreis mitgeteilt hat.
Schwäbisch Hall.

Nach Angaben einer Sprecherin des Landratsamtes mussten die Menschen in diesen Kommunen aufgrund der hohen Zahl von Infizierten seit Wochen die Masken generell im öffentlichen Raum tragen. Da die sogenannte Bundesnotbremse und die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten, sei die erweiterte Allgemeinverfügungen im Landkreis Schwäbisch Hall «rechtlich entbehrlich».

Das Landratsamt hatte außerdem darauf hingewiesen, dass eine Maskenpflicht in Fußgängerbereichen sowie auf Märkten in den Städten und Gemeinden des Landkreises nach der Corona-Verordnung weiterhin gelte. «In Einzelfällen wie beispielsweise bei Versammlungen können die zuständigen Behörden zudem eine Maskenpflicht anordnen», heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Der Kreis Schwäbisch Hall gehörte Ende März mit einer Inzidenz von 482,3 zu den Hotspot-Regionen in Deutschland. Am vergangenen Dienstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, bei 251,1.

© dpa-infocom, dpa:210428-99-390827/2

Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht in Stadt- und Gemeindegebieten aufgehoben