Die grün-schwarze Landesregierung setzt bei der Grundsteuer auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden. Die Grundsteuer soll ab 2025 nach dem neuen System berechnet werden. Der vom Steuerzahlerbund angeführte Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof sieht dagegen in der steuerlichen Bewertung allein nach dem Grund und Boden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer. Eigentümer können die Grundsteuer selbst zahlen oder als Nebenkosten vollständig auf die Mieter umlegen. Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Dafür konnten sich Grüne und CDU in Baden-Württemberg aber nicht begeistern. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden.