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«Kurzer Prozess» könnte bald landesweit möglich sein

Justitia
Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Ladendiebe oder Randalierer finden sich teils einen Tag nach der Tat vor einem Richter wieder. Kurzer Prozess, sozusagen. Bislang vor allem getestet, sollen Expressurteile bald auch landesweit fallen.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Der ungeschickte Griff ins Regal oder das aufgeflogene Drogengeschäft können Ladendiebe und Dealer schneller vor den Richter bringen, als ihnen oft lieb sein dürfte. Als sogenannte beschleunigte Verfahren werden diese Urteile im Hauruck-Verfahren in Baden-Württemberg zwar erst an drei Gerichten systematisch verfolgt. Modellprojekte in Stuttgart, Mannheim und Freiburg waren aber nach Ansicht von Justizministerin Marion Gentges (CDU) trotz der Corona-Pandemie so erfolgreich, dass Expressurteile über kurz oder lang im ganzen Land gesprochen werden könnten. Ihr Ziel: Die Fälle sollen zügiger vom Tisch, Strafen sollen unmittelbarer folgen und somit auch Nachdruck hinterlassen.

«Ich möchte, dass wir die Erkenntnisse aus den Modellprojekten nutzen und weitere Standorte im Land finden», sagte Gentges der Deutschen Presse-Agentur. «Es ist unser Ziel, das an alle geeigneten Gerichte zu bringen.»

In Freiburg, Stuttgart und Mannheim sind seit dem vergangenen Juli nach Angaben des Justizministeriums bereits mehr als 180 Expressurteile (Stichtag: 15. Februar 2021) gesprochen worden. Corona habe den Trend zum sogenannten beschleunigten Verfahren gebremst. Es habe in der Zeit der Pandemie weniger geeignete Fälle, weniger Kontakte und auch nur wenige Verhandlungen gegeben, sagte auch der Präsident des Stuttgarter Amtsgerichts, Hans-Peter Rumler. Er spricht von «guten Erfahrungen», die sein Gericht bislang in den mehr als 40 Expressverfahren gemacht habe.

Mit den Urteilen - viele davon fallen am nächsten Tag - will die Justiz vor allem den zeitraubenden und kostspieligen Ablauf vergangener Zeiten bei kleineren Delikten umgehen. Schnelle Entscheidungen vor Gericht sollen nicht nur Staatsanwaltschaften und Gerichte, sondern auch Opfer, Zeugen und selbst die Täter entlasten. «Vor allem bei jüngeren Tätern ist es pädagogisch sinnvoll, dass zwischen Tat und Verurteilung kein längerer Zeitraum liegt», sagte Justizministerin Gentges. Hinzu komme, dass Täter ohne festen Wohnsitz in Deutschland normalerweise für die Justiz kaum zu greifen seien.

Nach dem Willen der Justiz soll die Strafe im Idealfall der Tat auf dem Fuße folgen. Von den 183 Verfahren des Modells (bis 15. Februar 2021) wurden laut Ministerium 130 am Tattag oder einen Tag später verhandelt, 95 Täter wurden zu Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung verurteilt. In 125 Fällen wurden keine Rechtsmittel eingelegt.

«Bei der Hälfte unserer Fälle handelt es sich um Ladendiebstähle, auch Straftaten mit Drogen oder Medikamentenhandel sind oft mit dabei», sagte Amtsrichter Alexander Ropertz, der in Stuttgart für diese Verfahren mit Kleinkriminellen verantwortlich ist. Kommt eine Untersuchungshaft in Betracht und ist die Beweislage eindeutig, sei die Polizei nach der Festnahme sensibilisiert, den Gerichten beschleunigte Verfahren vorzuschlagen. «Ich habe große Akzeptanz erlebt von allen Beteiligten. Und ich habe nach den Prozessen auch das Gefühl gewonnen, dass die Einsicht bei den Tätern direkt nach ihrer Tat größer ist als Monate später», sagte Ropertz.

Neu ist diese juristische Praxis nicht. Sie ist seit Jahrzehnten unter Paragraf 417 der Strafprozessordnung bei einfachem Sachverhalt und klarer Beweislage festgeschrieben, bei einer zu erwartenden Höchststrafe von einem Jahr und sofern der Beschuldigte einverstanden ist. Vorreiter sind Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Allerdings braucht es für diese Form der Justiz im Zeitraffer stets auch jemanden von der Staatsanwaltschaft, einen Richter oder eine Richterin, einen Protokollanten und mindestens einen Justizwachtmeister oder eine -meisterin. In den Modellstandorten wurde mit insgesamt sechs neuen Stellen dem Personalproblem bei beschleunigten Verfahren entgegengewirkt. «Rollt man es flächendeckend aus, braucht man auch entsprechend Personal», sagte Gentges.

Hier setzt auch die Sorge der oppositionellen FDP-Fraktion ein. Beschleunigte Verfahren seien sehr personalintensiv, sagte deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann am Montag. «Die Ausweitung darf am Ende nicht dazu führen, dass Personal an anderer Stelle fehlt und andere Verfahren dadurch auf der Strecke bleiben.»

© dpa-infocom, dpa:210607-99-889942/5