Mit dem Geld seien für die Zeit bis zu den Faschingsferien am 28. Februar pro Woche drei Schnelltests oder zwei PCR-Tests abgedeckt. Auch die fünfmalige Testung nach einem Corona-Fall in einer Einrichtung soll damit finanziert werden. Beschafft werden sollen die Tests demnach von den Kommunen oder den Einrichtungen selbst.
Die Testpflicht gilt für alle Kinder ab einem Jahr, die in Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege gehen.
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