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Land lockert Quarantäne-Regeln für kritische Infrastruktur

Intensivstation
Eine Pflegekraft steht auf einer Intensivstation in einem Zimmer. Foto: Fabian Strauch/dpa/Symbolbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land Baden-Württemberg will die Quarantäne-Regeln für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur lockern. Zur kritischen Infrastruktur zählen das Gesundheitswesen, Versorgungseinrichtungen und die Sicherheitsbehörden. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen in Stuttgart erfuhr, sollen Menschen auf Schlüsselpositionen zurückgeholt werden können, auch wenn sie als enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten eigentlich in Quarantäne bleiben müssten. Sie selbst dürfen aber nicht infiziert sein. Absondern müssen sich im Fall eines Corona-Falls im engeren Umfeld aber schon jetzt nur ungeimpfte Beschäftigte oder solche, deren zweite Impfung schon länger als drei Monate her ist.
Stuttgart.

Die Änderung der Corona-Verordnung Absonderung soll an diesem Freitag verkündet werden und am Montag in Kraft treten. Hintergrund für die Maßnahme ist die Sorge, dass etwa Krankenhäuser, Pflegeheime oder Strom- oder Wasserversorger wegen der schnellen Ausbreitung der Omikron-Virusvariante in personelle Engpässe kommen könnten.

© dpa-infocom, dpa:220211-99-75424/2