Auch die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) sieht noch viele Unklarheiten und fordert mehr zeitlichen Vorlauf für die Umsetzung. Die Versorgungssicherheit müsse aufrechterhalten werden, sagte der BWKG-Vorsitzende Heiner Scheffold der Deutschen Presse-Agentur. Gegen impfunwillige Beschäftigte müssten mildere Mittel als Beschäftigungsverbote möglich sein - etwa Fristverlängerungen oder Bußgelder.
CDU-Landeschef und Vizeregierungschef Thomas Strobl hatte zuvor vom Bund eine Aussetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen gefordert - damit war er auf Distanz zu Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gegangen. Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die vorübergehende Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht angekündigt.
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