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Lockdown bis 7. März: Landtag debattiert Beschlüsse

Landtag Baden-Württemberg
Der Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart. Foto: Sina Schuldt/dpa/Archivbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Der Corona-Lockdown wird nach einem Beschluss von Bund und Ländern bis zum 7. März und damit bis kurz vor die Landtagswahl in Baden-Württemberg verlängert. Da es sich um umfassende Eingriffe handelt, will der Landtag mitreden. Die Abgeordneten kommen deshalb heute zu einer neuerlichen Sondersitzung zusammen, um die Beschlüsse der Bund-Länder-Schalte zu debattieren.
Stuttgart.

Es soll zwei Ausnahmen vom Lockdown geben: Nach den Faschingsferien sollen am 22. Februar Kitas und Grundschulen schrittweise wieder geöffnet werden, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwochabend. Voraussetzung sei, dass die Infektionszahlen dies zulassen. Nun muss Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) erklären, wie die Öffnung funktionieren soll.

Zudem gibt es bundesweit eine weitere Lockerung: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Kretschmann warb um Verständnis: «Mehr ist im Augenblick leider nicht zu verantworten.» Auch wenn die Infektionszahlen im Südwesten auf dem bundesweit niedrigsten Stand seien, drohten die hochansteckenden Virusmutationen diesen Erfolg wieder zunichtezumachen.

Offen blieb, wie es für Restaurants, Hotels, Museen, Clubs, Theater und Konzerthäuser sowie den Amateursport weitergehen soll. Kretschmann erklärte, erst wenn es stabil nur 35 Infektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tage gebe, kämen weitere Lockerungen infrage. Ein fester Stufenplan würde aus seiner Sicht niemanden etwas bringen. «Es gibt immer wieder Entwicklungen, die niemand vorhersehen kann.»

© dpa-infocom, dpa:210210-99-388158/2