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Mord an Ehefrau «an Niedertracht nicht zu übertreffen»

Handschellen
Handschellen liegen auf einem Tisch. Foto: Armin Weigel/Archiv
Mit einem Messer im Gepäck reiste er von Australien an, auch an einen Anzug für die Gerichtsverhandlung nach der Tat hat er gedacht. In Sindelfingen ermordet der 60-Jährige seine Frau auf offener Straße - wegen Unterhaltsforderungen.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Um Unterhaltszahlungen zu entgehen, hat ein 60-Jähriger seine getrennt lebende Ehefrau erstochen - wegen Mordes verurteilte ihn das Landgericht Stuttgart zu lebenslanger Haft. Die Tat sei an Niedertracht nicht zu übertreffen, erklärte der Vorsitzende Richter am Donnerstag. Der Angeklagte hatte angenommen, im Rechtsstreit um Zahlungsforderungen würde ein Gericht seiner Frau Recht geben. Außerdem wollte er Geld für Anwälte sparen. Er reiste daher aus Australien an, um die 57-Jährige umzubringen.

Im Gepäck hatte er das Messer dabei, ebenso einen Anzug, den er bei der erwarteten Gerichtsverhandlung tragen wollte. Diese Details hatte der Angeklagte vor Gericht selbst geliefert.

«Ich habe meine Pflicht getan. Ich musste das tun, ich musste das Erbe meiner Kinder erhalten», erklärte der Lehrer einige Tage vor dem Urteil - sein letztes Wort zog sich über mehrere Stunden. Der 60-Jährige sprach von Notwehr, zu der ihn die als ungerecht empfundenen Scheidungsrechte in Australien gezwungen hätten. Dort lebten er und seine Frau jahrelang, bis sie sich trennte und nach Deutschland ging.

An ihrem neuen Wohnort in Sindelfingen spürte der Angeklagte sie im November 2018 auf. Der 60-Jährige lauerte seiner Frau mit einer Perücke verkleidet auf und stach dann minutenlang und mindestens 20 mal auf sie ein, «mit unnachgiebigem Tötungs- und Vernichtungswillen», wie der Richter erklärte. Er nannte das «Übertöten». Es gebe zahlreiche traumatisierte Zeugen. Erst als er sicher gewesen sei, dass die Frau tot ist, habe der Deutsch-Australier von ihr abgelassen.

«Das, was hier passiert ist, ist Selbstjustiz in seiner schlimmsten Form», sagte der Richter. Eine psychische Erkrankung stellte die Kammer nicht fest. Auch im Affekt habe der Täter nicht gehandelt, die Tat war sorgfältig geplant. Für die drei gemeinsamen Kinder im Alter von 19 bis 33 Jahren hatte der Angeklagte eine E-Mail zum Versenden nach dem Mord vorbereitet. «Mit dem Miststück ist jetzt Schluss», stand darin.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann Revision einlegen.

Ankündigung des Landgerichts