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Neue Coronaverordnung nach den Feiertagen: Geimpften und Genesenen droht Testpflicht für Gastronomie

2G-plus-Regel
"2G+" steht auf einer Tafel vor einer Gaststätte. Foto: Stefan Sauer/dpa/Symbolbild
Stuttgart (dpa) - Geimpfte und Genesene im Südwesten müssen sich nach den Feiertagen voraussichtlich doch für einen Besuch im Restaurant und in vielen anderen Bereichen gegen das Coronavirus testen lassen. «Es ist erstmal die Absicht, dass nur noch Geboosterte keinen Test vorlegen müssen», kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch im Landtag mit Blick auf die neue Corona-Verordnung an. Er begründete das damit, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) neuerdings Auffrischungsimpfungen wegen der Omikron-Variante bereits nach drei Monaten empfehle. Das bestätige, dass nicht mehr ausreiche, was man bislang hatte. «Das werden wir korrigieren aufgrund der Omikron-Variante, so dass nur Geboosterte keinen Test mehr vorlegen müssen.» Wahrscheinlich werde die Regelung so erfolgen, sagte der Regierungschef. Derzeit stimme man das in den Ressorts ab, die Regierung wolle noch vor Weihnachten die neue Corona-Verordnung beschließen.
Stuttgart.

Die Landesregierung hatte bereits Anfang Dezember eine Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene (2G plus) zum Beispiel in Restaurants angekündigt, dann war Kretschmann aber zurückgerudert. Derzeit sind Genesene von der Testpflicht ausgenommen, wenn sie nachweisen, dass die Infektion maximal sechs Monate zurückliegt. Und für Geimpfte gilt: Die zweite Impfung sollte weniger als ein halbes Jahr her sein. Menschen mit einer Auffrischungsimpfung sollen weiter ausgenommen werden.

Der FDP-Abgeordnete Erik Schweickert forderte endlich eine klare und eindeutige Kommunikation der Landesregierung zu den neuen Corona-Regeln in der Gastronomie. «Die schwammige Antwort des Ministerpräsidenten lassen hier aber befürchten, dass die Landesregierung erneut nicht weiß, was sie genau tut.»

© dpa-infocom, dpa:211222-99-476946/3