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Palmer schreibt Grundstücksbesitzer wegen Mini-Häusern an

Boris Palmer
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne). Foto: Tom Weller/dpa/Archiv
Tübingens OB Palmer lässt nicht locker: Wieder schreibt er Grundstückbesitzer an, damit diese ihre Baulücken freigeben.
Tübingen.

Tübingen (dpa/lsw) - Rund 140 Tübinger Eigentümer von Baulücken haben erneut einen Brief von Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) mit der Aufforderung erhalten, ihr unbebautes Grundstück freizugeben. Weitere 80 Schreiben sollen nach Auskunft der Stadt vom Montag folgen. Um ein im vergangenen Jahr schriftlich angekündigten Bauzwang zu vermeiden, bietet der grüne Politiker den Grundstücksbesitzern jetzt den Ausweg einer Verpachtung an.

Sie sollen Grund und Boden für Tiny-House-Besitzer für mindestens 15 Jahre verpachten. «Daraus ergibt sich für Sie als Grundstückseigentümer die Gelegenheit, jetzt sofort Tübinger Bürgern auf der Suche nach einem kleinen Haus die Möglichkeit zum Leben in den eigenen vier Wänden zu geben, und zugleich alle Möglichkeiten für sich zu bewahren, zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihren eigenen Vorstellungen auf dem Grundstück zu bauen», steht in dem Schreiben.

Die Eingriffe ins Grundstück sind laut Palmer marginal. Das Grundstück könne später mit geringem Aufwand wieder freigemacht werden und stehe dann für den Bau eines ganz normalen Hauses wieder voll zur Verfügung. In Tübingen bündelt der Verein «Mut zur Lücke» die Interessenten an den Minihäusern.

Die Eigentümer haben somit die Wahl zwischen Verpachtung oder den im vergangenen Jahr von Palmer angekündigten Optionen: «Sie können für sich selbst oder Ihre Familie bauen. Sie können bauen und auf Dauer oder bis Sie Eigenbedarf haben vermieten. Sie können Ihr Grundstück an Dritte verkaufen oder auch der Stadt zum Kauf anbieten.»

Ein klassisches Tiny House hat eine Wohnfläche von 20 bis 40 Quadratmetern, aber auch Modulhäuser mit einer Größe von 30 bis 80 Quadratmetern gibt es auf dem Markt.

Vorlage des Gemeinderats von Dezember 2018

Brief von OB Palmer vom April 2019

Verein "Mut zur Lücke"

Tiny-House-Village in Mehlmeisel

Wohnraumbericht Tübingen 2019

Baugesetzbuch