Die Behörden rechnen aber damit, dass die Straßen deutlich leerer sein werden als sonst: Normalerweise gibt es vor allem zu Beginn und am Ende der Osterferien lange Staus. Da Urlaubsreisen nach Österreich oder Italien derzeit jedoch nicht erlaubt sind, werden keine größeren Beeinträchtigungen erwartet.
In Baden-Württemberg darf man in der Öffentlichkeit aktuell nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unterwegs sein. Davon ausgenommen sind zusammenlebende Familienangehörige. Verstöße gegen Auflagen können mit Bußgeldern von 100 bis 5000 Euro und im Wiederholungsfall mit bis zu 25 000 Euro bestraft werden. Strafbar machen sich insbesondere mit dem Coronavirus infizierte Menschen, die sich nicht an die Quarantäneauflagen halten.