Um in Baden-Württemberg als Privatschule staatlich anerkannt zu werden, muss ein Gymnasium nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) keinen Religionsunterricht anbieten. Die obersten Verwaltungsrichter im Südwesten gaben mit ihrer am Freitag veröffentlichten Entscheidung der Klage einer Trägerin von Privatschulen statt und kassierten ein Urteil des Verwaltungsgericht Sigmaringen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az.: 9 S 994/21, Urteil vom 9. Mai 2022).