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Bildung
Projekt bringt Vorteile vom Leben im Rechtsstaat näher

Projekt "Rechtsstaat macht Schule"
Marion Gentges (r), Justizministerin und Thomas Strobl (l), Innenminister (beide CDU), in einer Schule. Foto: Marijan Murat
Viele haben sich an Demokratie und Gewaltenteilung gewöhnt und halten sie für selbstverständlich. Das birgt Gefahren. Deshalb strömen Polizisten, Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte nun an die Schulen im Land.

Stuttgart. Die Vorzüge des Lebens in einem Land mit einem funktionierenden Rechtssystem sollen Schülern im Südwesten mit einem neuen Projekt nähergebracht werden. Es startet jetzt landesweit an den weiterführenden Schulen. «Für viele von uns ist diese Demokratie, in der wir heute leben, etwas völlig Selbstverständliches», sagte Innenminister Thomas Strobl zum Auftakt am Mittwoch mit Justizministerin Marion Gentges (CDU) in einer Stuttgarter Schule. «Doch nichts ist selbstverständlich.» Wie wertvoll die Demokratie sei, können jeden Tag beim Blick in andere Länder erlebt werden. Eigentlich sollte das Projekt «Rechtsstaat macht Schule» schon 2020 starten, coronabedingt wurde es verschoben.

In drei Projektstunden lernen die Schülerinnen und Schüler nun in Übungen und Planspielen die Aufgaben und Arbeitsweisen von Polizei und Justiz. Dazu kommen Praktiker von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Anwaltschaft zu den Schülerinnen und Schülern. «Ihr schlüpft in die Rollen von Richtern, Staatsanwälten oder Polizisten und erlebt deren Bedeutung für den Rechtsstaat», sagte Gentges den Schülern am Mittwoch. «Wenn ihr der Zukunft euren Stempel aufdrückt, dann wünsche ich mir, dass Ihr euch für die Werte unserer Verfassung einsetzt.»

Das Projekt ist Teil des ressortübergreifenden Arbeitsprogramms der Landesregierung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, das 20 Millionen Euro kostet. «Rechtsstaat macht Schule» richtet sich an Schulklassen der Sekundarstufe I aller weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg. Die Auswahl, in welcher Klassenstufe und für welche Klassen das Programm umgesetzt werden soll, bleibt den Schulen überlassen. Optional kann auch eine echte Gerichtsverhandlung besucht werden.

© dpa-infocom, dpa:221123-99-631202/3