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Prozess-Odyssee: Zwei Männer zum dritten Mal vor Gericht

Paragrafen-Symbole
Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zu einem Gericht zu sehen. Foto: Oliver Berg/dpa/Illustration
Ein junger Mann wird 2016 aus einem Auto heraus erschossen. Sein Bruder soll einen Rache-Mord geplant haben. Mit einem Komplizen wird er deswegen zwei Mal verurteilt. Der BGH hebt beide Urteile auf. Nun stehen die beiden wieder vor Gericht.
Hechingen.

Hechingen (dpa/lsw) - Zum dritten Mal müssen sich zwei Männer vor dem Landgericht Hechingen verantworten. Angeklagt sind die beiden wegen Verabredung zum unerlaubten Erwerb von Kriegswaffen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Das Gericht hatte sie bereits zwei Mal wegen Verabredung zum Mord zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Doch beide Urteile aus den Jahren 2018 und 2019 hatten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) keinen Bestand. Der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, der als Tateinheit mitangeklagt war, blieb von der BGH-Entscheidung unangetastet.

Das Motiv der 23 und 26 Jahre alten Männer soll Rache gewesen sein. Der Bruder des 23-Jährigen war 2016 aus einem fahrenden Auto heraus in Hechingen (Zollernalbkreis) erschossen worden. Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, Anschläge auf den inzwischen verurteilten Todesschützen und seine Familie geplant zu haben. Sie sollen sich dazu verabredet haben, Handgranaten und ein Gewehr zu besorgen. Die Pläne wurden allerdings nicht umgesetzt.

Der Bundesgerichtshof hatte das Anschlagsvorhaben der beiden als nicht konkret genug bewertet. Weder habe ein Zeitpunkt für ein Tötungsdelikt festgestanden noch hätten sich die Mordabsichten gegen konkrete Personen gerichtet, hieß es damals in der Begründung. Auch Waffen und Geld dafür seien nicht vorhanden gewesen.

Die Anklage wegen des Mordplans ist laut Landgericht vom Tisch. Der BGH habe den Fall rechtlich anders gewürdigt. Die Richter in Karlsruhe hätten den Sachverhalt, den die Strafkammer festgestellt hatte, aber unangetastet gelassen. Zeugen sollen im aktuellen Verfahren deshalb nicht erneut aussagen müssen. In diesem Prozess soll lediglich ein neues Strafmaß gefunden werden, wie ein Sprecher des Landgerichts Hechingen am Dienstag sagte. Als Sachverständiger soll unter anderem ein Psychiater gehört werden.

Beide Angeklagten sind bereits vorbestraft. Für das Verfahren sind zwei weitere Termine angesetzt. Ein Urteil könnte am 3. November fallen.