Im November 2016 hatte ein junger Autofahrer aus Ulm riskant überholt und wieder einscheren wollen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ließen ihn zwei junge einheimische Autofahrer trotz Gegenverkehrs aber nicht zurück in die Spur. Der Wagen des Ulmers raste in ein entgegenkommendes Auto mit drei jungen Frauen. Die 21 Jahre alte Fahrerin sowie eine 15-Jährige starben. Deren damals 19-jährige Schwester überlebte schwer verletzt, ebenso die Beifahrerin des Ulmers.
Das Amtsgericht verurteilte den Mann aus Ulm wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung. Ein Einheimischer bekam ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung eine Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung, der andere in einem separaten Verfahren zwei Jahre und drei Monate. Für das neue Verfahren sind bis 12. November sieben Verhandlungstage angesetzt. Das Gericht will mehr als 30 Zeugen und einen Sachverständigen hören.