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Rechtsstreit um Apothekenautomaten: Urteil am 15. Mai

DocMorris
Das Logo mit dem grünen Kreuz an einer DocMorris-Apotheke. Foto: Marcel Mettelsiefen/Archiv
Ist ein Medikamentenautomat eher eine Apotheke oder eine Form des Versandhandels? Diese Frage steht im Mittelpunkt eines bundesweit interessanten Rechtsstreits.
Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa/lsw) - Für Apotheker ist es ein Präzedenzfall: Das Oberlandesgericht Karlsruhe prüft die Zulässigkeit eines DocMorris-Apothekenautomaten in einer kleinen baden-württembergischen Gemeinde. Die europaweit tätige Versandapotheke aus den Niederlanden hatte vor zwei Jahren in dem 2000-Seelen-Ort Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) den bundesweit ersten Automaten dieser Art in Betrieb genommen. Das Projekt wurde nach einigen Wochen gerichtlich gestoppt.

Bei der «pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe» konnten Kunden per Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus einem Automaten erhalten. Das Landgericht Mosbach sah einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und untersagte den Betrieb.

Verschreibungspflichtige Medikamente dürften nur von Apotheken an den Verbraucher abgegeben werden. Das Gericht folgte auch nicht dem Versandhandel-Argument von DocMorris. Die Abholung von Arzneimitteln von einem Lagerort, an dem der Kunde diese kurz davor angefordert habe, sei kein Versandhandel. Damit waren Klagen des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg und weiterer Apotheker erfolgreich. Dagegen hat das niederländische Unternehmen Berufung eingelegt (Aktenzeichen: 6 U 16/18 u.a.).

Im Zentrum des OLG-Rechtsstreits steht die Frage: Ist ein solcher Medikamentenautomat eher als Apotheke zu sehen oder als Form des Versandhandels? Aus Sicht des Apothekerverbands handelt es sich um eine Abgabestation von Arzneimitteln und hat nichts mit einem Versandhandel zu tun. Der Verbandsanwalt warnte in der mündlichen Verhandlung vor möglichen Gesundheitsschäden für Kunden wegen fehlender Überwachung. DocMorris dürfe mit dem «Rosinen-Picken» keinen Erfolg haben. Der Anwalt des Unternehmens wies dies zurück. Die Kontrolle erfolge schon in den Niederlanden, wo auch der Versand beginne. Das OLG wird darüber am 15. Mai (9.00 Uhr) entscheiden.

Apotheker kritisieren schon länger, dass Versandhändler in immer neue Felder vordringen wollen. Der Automat in Hüffenhardt beschäftigte schon verschiedene Gerichte. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat erst vor einer Woche ein Betriebsverbot des Regierungspräsidiums bestätigt und es mit einem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz begründet (3K 5393/17).