Das Gericht sah als erwiesen an, dass die zur Tatzeit zwischen 17 und 19 Jahre alten Deutschen im Mai 2019 aus rassistischen Gründen eine Fackel auf eine Wiese in Erbach geworfen haben, um die dort campenden Roma-Familien zu vertreiben. Dies wertete das Gericht als gemeinschaftliche Nötigung in 45 Fällen. Ein Wohnwagen, in dem eine schlafende Frau mit ihrem neun Monate alten Sohn lag, wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur knapp verfehlt. Die «Südwest Presse» hatte zuerst über die Revision berichtet.
Revision: Verfahren um Fackelwurf auf Roma-Familien
Ulm.