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Statistisches Landesamt
Rigbers verteidigt Volkszählung trotz Pandemie und Krieg

Von Mitte Mai an wird wieder gezählt. Denn Politiker müssen Entscheidungen fällen, die das Leben der Bevölkerung bestimmen. Und dabei sind sie auf Daten angewiesen. Das könnte auch kritisch ankommen. Aber mit vielen Gegnern wird beim Zensus nicht gerechnet.

Stuttgart. In der Debatte um eine erneute Verschiebung des Zensus wegen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs hat die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Anke Rigbers, den anstehenden Start der Volkszählung verteidigt. «Das hätte erhebliche Mehrkosten bedeutet, weil die Vorbereitungen so weit gediehen waren, dass wir die ganze Infrastruktur hätten aufrechterhalten müssen», sagte sie am Freitag in Stuttgart. Eine erneute Verschiebung des ursprünglich für 2021 geplanten Zensus sei aus ihrer Sicht unverhältnismäßig, «auch auch wenn wir natürlich sehen, dass die Ukraine-Krise für die Kommunen durchaus zusätzliche Belastungen bringt».

Zudem gehe der Zensus auf eine EU-Verordnung zurück. «Er ist verpflichtend und wir haben sowieso schon mit wenigen anderen Ländern wie Ungarn und Irland eine Verzögerung auf 2022 erreichen können», sagte die oberste Statistikerin des Landes. «Ich denke nicht, dass es möglich gewesen wäre, das noch einmal um ein Jahr zu verschieben.»

Beim Zensus werden ab Mitte Mai rund zehn Millionen zufällig ausgewählte Menschen in Deutschland etwa zu Familienstand, Staatsangehörigkeit sowie Wohn- und Arbeitssituation befragt. Im Südwesten müssen 1,7 Millionen Bürger über ihre Lebensverhältnisse Auskunft geben. Für Kommunen ist die Zählung nach Angaben des Landesamtes die Grundlage aller Planungen - von Kitas über Schulen bis zu Seniorenheimen.

Die CDU-Fraktion im Stuttgarter Landtag hatte sich vor wenigen Wochen gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Gemeindetag wegen der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine für eine erneute Verschiebung des Zensus um ein Jahr stark gemacht.

Mit großem Widerstand beim Zensus rechnen die Verantwortlichen aber nicht. «Trotz der offensichtlichen Protesthaltung in einigen Teilen der Gesellschaft gehen wir nicht von einer hohen Zahl von Verweigerungen aus», sagte Alexander Grund vom Statistischen Landesamt. «Mit Einzelfällen rechnen wir dennoch.»

Er wies darauf hin, dass es eine gesetzliche Auskunftspflicht gebe, um eine hohe Genauigkeit der Ergebnisse sicherzustellen. Kommen ihr Befragte auch nach mehrmaliger Erinnerung nicht nach, können Zwangsgelder erhoben werden. Aber auch beim Zensus 2011 habe die große Mehrheit die Fragen fristgerecht beantwortet, damals habe es auch nur einzelne Verweigerer gegeben.

Details und Fragen&Antworten zum Zensus

© dpa-infocom, dpa:220422-99-02193/5