Hintergrund des Vorschlags sind Vorwürfe von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer Mitarbeiterin des Landespolizeipräsidiums. Ein hochrangiger Beamter soll seine Machtstellung ausgenutzt haben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt in dem Fall. Gegen den Mann wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Er wurde vorläufig vom Dienst suspendiert.
Hinz sagte, durch die anwaltliche Schweigepflicht wäre Vertraulichkeit garantiert. Ein Vertrauensanwalt könnte Betroffene aus der Anonymität herausholen, sie dabei zu 100 Prozent schützen und als Mittelsmann oder -frau für Ermittler agieren. «Das könnte nochmal ein Baustein sein, um das Angebot, das schon da ist, sinnvoll zu ergänzen. Und es wäre auch ein klares Zeichen in die Organisation: Wir tun alles, um die Werte, für die wir stehen, auch zu leben.»
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