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Rhein-Neckar-Kreis
Ermittlungen zu Vorfällen in Freizeitbad abgeschlossen

Blaulichter leuchten auf dem Dach eines Streifenwagens
Blaulichter leuchten auf dem Dach eines Streifenwagens der Polizei. Foto: Carsten Rehder
Die Vorfälle in einem Freizeitbad im Rhein-Neckar-Kreis häuften sich in den vergangenen Monaten. Für ein Mädchen endete ein Unfall in den Wellen letztlich sogar mit dem Tod. Die Staatsanwaltschaft hat nun über den Stand der Ermittlungen informiert.

Weinheim. Ein untergegangenes und später gestorbenes Mädchen, eine in einer Looping-Rutsche feststeckende Besucherin und ein verletzter Badegast: Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Ermittlungen zu den drei Vorfällen in einem Freizeitbad in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) abgeschlossen. Nur im Fall der Looping-Rutsche drohen einem Mitarbeiter nach Angaben vom Dienstag Konsequenzen.

Das sieben Jahre alte Mädchen war vor einem Monat im Wellenbad-Bereich kurz unter Wasser geraten, ein Badegast zog es heraus. Bademeister reanimierten das Kind. Rettungskräfte brachten die Siebenjährige ins Krankenhaus, wo sie knapp zwei Wochen später starb. Die Mutter hatte ihr Kind den Angaben nach kurz aus den Augen verloren, als sie sich um den jüngeren Bruder kümmerte. Es gibt aus Sicht der Ermittler keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Mutter oder der Angestellten des Bades.

«Wir sind tief erschüttert über den Tod des siebenjährigen Mädchens», sagte Marcus Steinhart, Geschäftsführer des Miramar-Bades in Weinheim, laut einer Erklärung. «Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Eltern, die diesen tragischen Verlust verarbeiten müssen, und bei allen Angehörigen und Freunden der Familie.»

Im November hatte eine Besucherin den Looping in einer Rutsche nicht geschafft. Rund eine Stunde später rutschte eine andere Frau und kollidierte mit der ersten. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Angestellten, der an dem Tag für die Rutsche verantwortlich war, einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung in Höhe von 60 Tagessätzen beantragt. Er soll unter anderem entgegen seiner Unterweisung nicht überprüft haben, ob die erste Besucherin die Rutsche verlassen hatte. Durch eine Klappe hätte sie aus der Rutsche befreit werden können. Weil der Mann Einspruch eingelegt hat, ist der Strafbefehl der Mitteilung zufolge nicht rechtskräftig.

Miramar hat sich nach eigenen Angaben von dem Mitarbeiter getrennt. Geschäftsführer Steinhart sagte der Mitteilung zufolge: «Wir müssen, das ist wesentlich, feststellen, dass Unfälle in einem Betrieb wie unserem und anderen ähnlichen, nie auszuschließen sind.» Die Sicherheitsstandards seien erheblich hoch. «Fremdverschulden oder anderes Fehlverhalten lässt sich aber nie komplett verhindern.»

Vor genau einem Jahr hatte sich zudem ein Besucher im Wasserbecken am Ende einer Rutsche aufgrund eines relativ niedrigen Wasserstandes verletzt. Hier befanden die Ermittler, es handele sich «um ein schicksalhaftes Ereignis im Sinne einer Verwirklichung des Risikos, das mit der Benutzung solcher Freizeitanlagen allgemein einhergeht».

Damalige Polizeimitteilung

Aktuelle Mitteilung der Staatsanwaltschaft

© dpa-infocom, dpa:220816-99-408037/4