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SPD fordert mehr Hilfe für Kommunen zum Wahlhelfer-Schutz

Wahlhelfer in Wahllokal
Ehrenamtliche Wahlhelfer sitzen in einem Wahllokal vor einer Urne. Foto: Wolfram Kastl/dpa/Archivbild
Diese Landtagswahl findet im Ausnahmezustand statt. Wahllokale dürfen nicht zu Infektionsherden werden. Das Land darf die Kommunen nicht alleine lassen, sagt die SPD.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land muss die Kommunen aus Sicht der SPD beim Gesundheitsschutz der Wahlhelfer besser unterstützen. «Unsere Kommunen stellen sicher, dass die Corona-Hygieneregeln in den Wahllokalen umgesetzt werden können. Sie müssen bei dieser Landtagswahl einen erheblichen Mehraufwand schultern», sagte der baden-württembergische SPD-Partei- und Fraktionschef Andreas Stoch der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart mit Blick auf die Landtagswahl am 14. März. «Deshalb ist eine finanzielle Unterstützung vonseiten der grün-schwarzen Landesregierung unausweichlich.»

Stoch fordert für jeden Stimmbezirk im Land ein zusätzliches Corona-Budget von mindestens 300 Euro. Damit könnten Kommunen Plexiglastrennscheiben, Desinfektionsmittel und Bodenmarkierungen für Einbahnwege finanzieren. «Unsere Kommunen ächzen schon genug unter den erhöhten Corona-Ausgaben und verminderten Steuereinnahmen. Da tut jeder Euro weh, der zusätzlich ausgegeben werden muss», sagte Stoch.

Da eine Erleichterung der Briefwahl an der CDU gescheitert sei, müsse CDU-Innenminister Thomas Strobl alle Wahlberechtigten und besonders die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor Ort ordentlich schützen. Grüne, SPD und Kommunen hatten gefordert, die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl nicht erst auf Anfrage, sondern gleich mit den Wahlbenachrichtigungen zu versenden. Die CDU-Fraktion bremste wegen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart entgegnete, Innenminister Thomas Strobl (CDU) habe schon längst gehandelt. «Im Nachtragshaushalt sind ausreichend Mittel für den Infektionsschutz bei der Landtagswahl eingestellt.» Die Kommunen seien schon im Oktober darüber informiert worden, dass das Innenministerium ihnen die Mehrkosten für den Infektionsschutz erstatte.

Zuvor hatte das Ministerium mitgeteilt, dass Wähler und Wahlhelfer zur Landtagswahl eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen müssen. Ausnahmen seien lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder wegen eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Menschen, die Symptome einer Corona-Infektion - etwa Fieber, trockener Husten oder auch eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns - aufweisen, dürfen demnach nicht im Wahllokal wählen. Das gelte auch für Frauen und Männer, die in den zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Für Menschen, die kurzfristig erkrankten, bestehe bis 15.00 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen.

© dpa-infocom, dpa:210220-99-518700/3