Die Regierung müsse zumindest in Beispielen deutlich machen, welche Vorsichtsmaßnahmen eine Ausnahmeregelung rechtfertigen könnten und welche nicht. «Denn wenn über die Ausnahmeregelung ein Virus in das Heim kommt und möglicherweise sogar Menschenleben fordert, geht es ganz schnell um Regress-, Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen», sagte Wölfle.
Das Sozialministerium hatte in einem Schreiben an die Einrichtungen dazu animiert, die in der Verordnung erwähnten und bereits gültigen Ausnahmen vom Besuchsverbot zu nutzen. Über weitere Lockerungen beraten nach Angaben Luchas in einer Arbeitsgruppe unter anderem die kommunalen Landesverbände, die Einrichtungsträgerverbände, der Landesseniorenrat sowie Experten der Pflegewissenschaft, der Gesundheitsämter und der Pflegekassen. Sie sollen in den kommenden Wochen weitere Szenarien für die Themenkomplexe Ausgangsbeschränkung, Besuchsverbot und soziale Kontakte vorlegen.
Verordnung der Landesregierung zu Corona-Maßnahmen vom 17. April
Sozialministerium zum Thema Schutzausrüstung
Sozialministerium zum Thema Beschaffung von Schutzausrüstungen vom 27. März