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Staatsanwaltschaft: Urspring-Mörder in Psychiatrie einweisen

Justitia vor Landgericht Ulm
Vor dem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa
Vor 13 Jahren hat er einen Mitschüler erstochen. Jetzt muss er sich wieder vor Gericht verantworten. Ein Gutachten attestiert dem Angeklagten eine psychische Erkrankung.
Ulm.

Ulm (dpa/lsw) - Ein verurteilter Mörder steht seit Dienstag erneut vor dem Landgericht Ulm. Er hatte 2006 einen Mitschüler in der Urspringschule getötet. Nach Verbüßung einer zehnjährigen Haftstrafe soll der Angeklagte einen damaligen Zeugen mit dem Tod bedroht haben. Anfang dieses Jahres in Ulm soll er zudem in Ulm mehrere Menschen körperlich angegriffen haben.

Die Staatsanwaltschaft will den 30-Jährigen in ein psychiatrisches Krankenhaus einweisen lassen, da er eine Bedrohung für die Öffentlichkeit sei. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten attestiert ihm Schizophrenie. Deshalb hält die Staatsanwaltschaft ihn bei einigen Taten für schuldunfähig, bei anderen für vermindert schuldfähig. Die Verteidigung fordert dagegen, die Einweisung auf Bewährung auszusetzen.

Die Anklage lautet vor allem auf Bedrohung sowie auf Körperverletzung und versuchte Körperverletzung in mehreren Fällen. Für den Prozess sind 8 Verhandlungstage vorgesehen, an denen 26 Zeugen vernommen werden sollen. Das Urteil wird am 2. Dezember erwartet. Bis zur Verkündung ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, weil laut Gericht «persönliche Umstände des Angeklagten zur Sprache kommen».

2006 hatte das Landgericht Ulm den damals 17-Jährigen wegen Mordes und versuchter Anstiftung zum dreifachen Mord zur höchstmöglichen Jugendstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte einen Mitschüler an der Urspringschule, einem Internat bei Ulm, im Schlaf erstochen, weil der 16-Jährige ihm 50 Euro geschuldet und ihn seiner Ansicht nach gedemütigt hatte. In der Untersuchungshaft versuchte er dann vergeblich, einen Mitinsassen zum Mord an drei Belastungszeugen anzustiften.