Das Seniorenzentrum erwarte mit Spannung, ob auch das Land den Vergleich annehme, sagte Heinemann. «Das gilt umso mehr, als die aktuell geplante Novelle des Infektionsschutzgesetzes keine Erleichterungen für geimpfte Seniorinnen und Senioren in Einrichtungen der Altenhilfe vorsieht, sondern die bestehenden undifferenzierten Kontaktgebote nunmehr in ein Bundesgesetz überführen soll.» Das sei aus Sicht des Seniorenzentrums klar verfassungswidrig.
Der Streit um die Kantinen-Öffnung hat schon mehrere Gerichte beschäftigt. Nach dem Verwaltungsgericht Freiburg hatte auch der VGH die Öffnung Mitte März zunächst abgelehnt. Dagegen hatte Anwalt Heinemann eine Anhörungsrüge erhoben und zugleich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Prävention und Infektionsschutz seien wichtig, hätten aber Grenzen. Die Senioren litten schon seit einem Jahr massiv unter der Isolation durch die Corona-Maßnahmen. Heinemann vertritt das Heim sowie einen 79 Jahre alten Bewohner.
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