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Streit um Hausordnung: AfD sieht «Generalverdacht»

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Das Verfassungsgericht in Stuttgart hat sich am Montag erneut mit der Klage der AfD-Fraktion gegen die Landtagspräsidentin und ihre Hausordnung beschäftigt. Die Abgeordneten halten einige Vorschriften für verfassungswidrig und sehen in den Regelungen der Hausordnung ihre Rechte als Fraktion und Mitglieder des Landtags verletzt. Die Vertreter von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) wiesen die Kritik zurück. Ein Urteil wird frühestens im Frühjahr erwartet, sagte eine Gerichtssprecherin.
Stuttgart.

Die Vorschriften sehen vor, dass Beschäftigten von Fraktionen und Abgeordneten nur in das Haus des Landtags dürfen, wenn sie sich einer polizeilichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Diese führt das Landeskriminalamt laut Hausordnung anhand einer Recherche in seiner Datenbank durch.

Betroffen seien rund 500 Beschäftigte von Fraktionen und Abgeordneten, hieß es von Seiten der Verteidigung. Eingeschränkten Zutritt habe zunächst nur ein Beschäftigter der AfD. Er habe der Sicherheitsüberprüfung nicht zugestimmt.

Die im Gericht anwesende AfD-Abgeordnete Carola Wolle kritisierte, dass besagter Mitarbeiter seine Arbeit nicht mehr in vollem Umfang ausüben könne. Dies führe zu einer erheblichen Belastung im Arbeitsalltag. Ihr Kollege Anton Baron beklagte, durch die Regelung würden «Mitarbeiter unter einen Generalverdacht potenzieller Gewalttäterschaft gestellt - ohne konkreten Anlass».

Die Vertreter der Präsidentin wiesen die Kritik an der Belastung im Arbeitsalltag zurück, da die beschriebenen Einschränkungen leicht ausgeglichen werden könnten - etwa, indem Kollegen bestimmte Botengänge übernehmen. Außerdem sehe die Hausordnung keine permanente Überwachung vor. Es handle sich um eine einmalige Sicherheitsprüfung.

Den entsprechenden Eilantrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Hausordnung hatte der Verfassungsgerichtshof im Juni vergangenen Jahres schon zurückgewiesen.

© dpa-infocom, dpa:220131-99-920199/3

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