Strobl warnte davor, sich über die Ausgangsbeschränkung am Abend und in der Nacht hinwegzusetzen: «Wer nach 20.00 Uhr unterwegs ist, zu Fuß oder mit dem Rad, motorisiert oder im ÖPNV, sollte einen guten Grund haben, der von der neuen Corona-Verordnung gedeckt ist. Wer sich dann ohne triftigen Grund in der Öffentlichkeit aufhält, muss mit einem Bußgeld rechnen.» Als triftiger Grund gilt zum Beispiel Arbeit oder ein dringend nötiger Arztbesuch.
Landesweit gilt bis zum 23. Dezember, dass sich tagsüber - also von 5.00 bis 20.00 Uhr - lediglich bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Nachts ist auch das untersagt. Schulen und Geschäfte bleiben tagsüber geöffnet.
Strobl sagte, die Einschränkungen seien «für die Menschen extrem fordernd, das weiß ich, einschneidend und schmerzhaft. Aber sie müssen sein, um Menschenleben zu retten».