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Sturmgewehr-Auftrag: Unterlegene Waffenfirma reicht Rüge ein

C. G. Haenel
Ein Firmenschild weist auf den Waffenhersteller C.G. Haenel hin. Foto: Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Suhl (dpa) - Im Streit um einen Sturmgewehr-Großauftrag lässt der Thüringer Waffenhersteller C. G. Haenel nicht locker. Man habe beim Bundeswehr-Beschaffungsamt Rüge eingereicht, teilte das Unternehmen am Freitag in Suhl mit. Das ist Voraussetzung, um später eine Vergabebeschwerde einzuleiten - diese hätte aufschiebende Wirkung für die Auftragsvergabe. Das Bundesverteidigungsministerium hatte Haenel unlängst wegen Hinweisen auf Patentrechtsverstöße vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stattdessen soll der Konkurrent Heckler & Koch (HK) zum Zuge kommen. Es geht um 120 000 Sturmgewehre, die das von HK gefertigte «G36» ablösen sollen.
Suhl.

In der Mitteilung äußert sich Haenel erstmals ausführlich gegenüber der Öffentlichkeit zu den einzelnen Vorwürfen. Es gebe keine Patentrechtsverletzung, heißt es in dem Schreiben unter Bezug auf ein von Haenel vorgelegtes Gutachten. Im Zentrum des Streits steht ein «over the beach»-Patent. Hierbei geht es um Bohrungen, die einen schnellen Wasserabfluss und eine rasche Schussbereitschaft ermöglichen sollen, etwa wenn Soldaten am Strand landen und zunächst durch Wasser waten - daher der Begriff.

Heckler & Koch wirft Haenel hierzu eine Patentrechtsverletzung vor und klagt deswegen - separat zum Vergabeverfahren - vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Nun behauptet Haenel aber, dass in dem eigenen Sturmgewehr «eine völlig andere technische Lösung zur Ableitung des eintretenden Wassers als das maßgebliche Patent von Heckler & Koch» genutzt werde.

Die zweite vom Bund «behauptete Patentrechtsverletzung» darf nach Ansicht von Haenel ebenfalls nicht zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen - hierbei geht es um das Magazin des Gewehrs. Zudem weist das Thüringer Unternehmen den Vorwurf, Vergabeunterlagen unzulässigerweise geändert zu haben, von sich. «Wenn ein Angebot auszuschließen wäre, dann eindeutig das Angebot von Heckler & Koch», denn der Konkurrent sei von Vergabeunterlagen abgewichen, so Haenel.

Im vergangenen Jahr hatte das kleine Unternehmen, das zu einem arabischen Rüstungskonzern gehört, überraschend den Zuschlag bekommen für den prestigeträchtigen Auftrag. Danach legte der zunächst unterlegene Bundeswehr-Standardlieferant Heckler & Koch aber Rechtsmittel ein. Tatsächlich überdachte das Bundesverteidigungsministerium mit dem ihm untergeordneten Beschaffungsamt seine Entscheidung und machte eine Kehrwende - pro HK und contra Haenel.

Eins steht schon fest: Die ohnehin schon deutlich verzögerte Neubewaffnung der Truppe wird weiter auf sich warten lassen. Denn nach Einschätzung von Vergaberechtlern könnte es bis zum Herbst dauern, bis der Gang durch die Instanzen ein Ende nehmen könnte.

© dpa-infocom, dpa:210305-99-707611/3