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Südwest-Einzelhandel fordert Aufhebung von 2G-Regel

Coronavirus - 2G-Regelung im Einzelhandel
Ein Schild weist an einem Ladengeschäft auf die bestehende 2G-Regelung hin. Foto: Julia Cebella/dpa/Archivbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Der Einzelhandel im Südwesten fordert von der grün-schwarzen Landesregierung, die 2G-Regel für die Branche aufzuheben. Wirtschaftsbereiche, die keine Treiber der Corona-Pandemie seien, sollten von «ständigen Regelverschärfungen verschont bleiben», teilte der Handelsverband Baden-Württemberg am Montag in Stuttgart mit.
Stuttgart.

Wie hoch das Infektionsrisiko in Geschäften ist, lässt sich nur schwer sagen, weil die Kontaktverfolgung gerade in solchen Bereichen schwierig ist.

Der Verband hatte die Regel bereits heftig kritisiert. Er verwies in einem offenen Brief an die Landesregierung und die Landesparlamentarier nun auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Das Gericht hatte in der vergangenen Woche überraschend die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. In anderen Bundesländern - wie Baden-Württemberg - dürfen dagegen nur Geimpfte und Genesene (2G) in viele Geschäfte.

Der Südwest-Verband berichtete von erheblichen Umsatzeinbußen. Ungeachtet der Hemmnisse habe der Handel in der Pandemiebekämpfung aber an der Seite der Stuttgarter Landesregierung gestanden.

In Niedersachsen soll nach ergänzenden Angaben von diesem Dienstag an eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten Einzelhandel gelten. Das hatte die Landesregierung als Reaktion auf das Lüneburger Urteil angekündigt. Die Änderung soll für alle Geschäfte - also auch für Supermärkte - gelten. Eine medizinische Maske reicht dann nicht mehr.

© dpa-infocom, dpa:211220-99-451691/2