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Tiere verenden lassen: Geldstrafe für Halter

Ein Richterhammer liegt auf einer Richterbank
Ein Richterhammer liegt auf einer Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Rheinau (dpa/lsw) - Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sind Strafbefehle gegen zwei Männer erlassen worden. Die 40 und 33 Jahre alten Männer sollen auf einem Hof in Rheinau (Ortenaukreis) mehrere Tiere nicht ausreichend gepflegt und mit Futter versorgt haben, so dass acht Schafe, zwei Ziegen und ein Huhn nach längerer Leidenszeit verendeten. Die Kadaver waren im Mai gefunden worden.
Kehl.

Das Amtsgericht Kehl verhängte gegen den Halter der Tiere eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen - der Strafbefehl ist rechtskräftig. Für den anderen Mann, der mit der Pflege der Tiere beauftragt worden war, legte das Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen fest. Er hat Einspruch eingelegt und wird sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Offenburg wohl nun in einer gerichtlichen Hauptverhandlung verantworten müssen.

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Offenburg