Das Amtsgericht Kehl verhängte gegen den Halter der Tiere eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen - der Strafbefehl ist rechtskräftig. Für den anderen Mann, der mit der Pflege der Tiere beauftragt worden war, legte das Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen fest. Er hat Einspruch eingelegt und wird sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Offenburg wohl nun in einer gerichtlichen Hauptverhandlung verantworten müssen.
Tiere verenden lassen: Geldstrafe für Halter
Kehl.