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Tod bei Wohnungseinbruch: Mittäter zu langer Haft verurteilt

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa/Symbolbild
Ein Einbruch in Ulm endet für einen Bewohner tödlich. Ein Mann wurde bereits des Mordes schuldig gesprochen, nun folgte das Urteil gegen einen weiteren Beteiligten.
Ulm.

Ulm (dpa/lsw) - Drei Männer brechen mitten in der Nacht in eine Wohnung in Ulm ein, schlagen einen 59-Jährigen nieder und kleben ihm den Mund zu. Der Mann blutet stark und erstickt. Nun wurde einer der Mittäter des Einbruchs zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. 14 Jahre und drei Monate muss der Angeklagte ins Gefängnis, befand das Landgericht Ulm in seinem Urteil am Dienstag. Es sprach den nach eigenen Angaben israelischen Staatsbürger des Raubes mit Todesfolge, der gefährlichen Körperverletzung und des Wohnungseinbruchs schuldig.

Der Vorsitzende Richter betonte, der Angeklagte trage Verantwortung für den Tod des leicht geistig behinderten Mannes, der zusammen mit seiner betagten Mutter in der Wohnung am Ulmer Eselsberg lebte. Auch falls der Angeklagte den 59-Jährigen nicht selbst geknebelt habe oder direkt daran beteiligt gewesen sei, sei er zur Verantwortung zu ziehen.

Die Männer hatten ihr Opfer nach Überzeugung des Gerichts mit einem Eisenstab niedergeschlagen, den Mann mit Klebeband gefesselt und ihm anschließend den Mund vollständig zugeklebt. Der 59-Jährige blutete dabei so stark aus der Nase, dass er zu wenig Luft bekam. Er starb wenig später an den Folgen des Sauerstoffmangels. Die Mutter des Opfers wurde bei dem Einbruch leicht verletzt. Zudem stahlen die Täter Schmuck im Wert von etwa 10 000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Haftstrafe von 15 Jahren für den Angeklagten plädiert, der Verteidiger des Mannes hatte eine Strafe von fünf Jahren gefordert. Diese sollte mit der Auslieferungshaft des Mannes in Israel abgegolten sein. Beim nun verhängten Strafmaß wurde diese auf die Haftstrafe des laut Gericht im Jahr 1986 geborenen Mannes angerechnet. Im Laufe des Prozesses hatte der Angeklagte unterschiedliche Angaben zu seinem Alter und seinem Namen gemacht.

Bereits in einem vorigen Prozess war ein weiterer Beteiligter des Einbruchs wegen Mordes aus Habgier an dem 59-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Ehefrau des Mannes erhielt wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Sie hatte die Mutter des Opfers für die Arbeiterwohlfahrt betreut, und soll gewusst haben, wo sich der Schmuck der Seniorin befand und wie das Haus gesichert war. Ein weiterer Beteiligter des Einbruchs befindet sich laut Staatsanwaltschaft auf der Flucht im Ausland.