Eine Übernachtung in Hotels oder Gaststätten im Land ist Menschen aus Risikogebieten derzeit nur erlaubt, wenn man einen negativen Corona-Test vorlegen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Als Risikogebiete gelten Städte oder Landkreise, in denen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohner gab. Auf einen einheitlichen Kurs beim umstrittenen Beherbergungsverbot konnten sich Bund und Länder noch nicht einigen.
Auch Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) und CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart sprachen sich für eine Aussetzung des Beherbergungsverbots aus. «Das Verbot bringt praktisch nichts im Kampf gegen das Virus, stellt aber eine zusätzliche und unnötige Erschwernis für die Beherbergungsbranche und alle Geschäftsreisenden dar», sagte Reinhart.