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Umwelthilfe macht bei Fahrverboten in Stuttgart weiter Druck

Dieselfahrverbot-Schild in Stuttgart
Eine Anzeige verweist auf ein Fahrverbot für Euro 5-Dieselautos auf Abschnitten der B14 und B27. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Der Streit um Diesel-Fahrverbote ist nicht neu. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine neues Urteil verkündet. Die Deutsche Umwelthilfe fordert Konsequenzen für Stuttgart.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Im Streit um die Luftqualität und Diesel-Fahrverbote in Stuttgart pocht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) weiterhin auf ein Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5. Ihr Chef Jürgen Resch sagte, das entsprechende Urteil vom Sommer 2017 müsse nun endlich umgesetzt werden.

In Stuttgart wurde im vergangenen Jahr mit einem Jahresmittelwert von 53 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft immer noch der Grenzwert überschritten. Der Wert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Und dieser Grenzwert müsse auch in Stuttgart eingehalten werden, sagte Resch und verwies auf ein neues Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts. Über die Konsequenzen für Stuttgart aus DUH-Sicht will die Deutsche Umwelthilfe heute informieren.

Ein Sprecher des Verkehrsministeriums sagte mit Verweis auf das Urteil, Fahrverbote könnten unverhältnismäßig sein, wenn abzusehen sei, dass der Grenzwert 40 Mikrogramm für die Stickstoffdioxid-Belastung in Kürze eingehalten werde. Bisher gibt es nämlich in Stuttgart ein flächendeckendes Verbot für Euro-4-Diesel sowie seit Jahresbeginn auch ein Verbot für Euro 5 auf bestimmten Strecken. Zudem soll es im Sommer auch sogenannte zonale Beschränkungen für Euro 5 geben, wenn die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid bis dahin nicht eingehalten werden - aber nicht in der gesamten Stuttgarter Umweltzone, wie vom Gericht festgelegt.

Deutsche Umweltilfe