Nach Darstellung des BUND hatten vier Landwirte geplant, in unmittelbarer Nähe zum Kuhstall eine Biogasanlage zu errichten. In ihr sollte die Rindergülle und der Rindermist des Stalles verfeuert werden. Auf ihrer Webseite kündigen die Bauern den Bau eines hochmodernen Boxenlaufstalles für eine gesündere und komfortablere Tierhaltung an. Dabei sei ein Platzangebot pro Tier vorgesehen, das über die Mindestanforderungen einer biologischen Tierhaltung hinausgehe. Für die Rinderaufzucht würden bäuerliche Familienbetrieben aus der Region eingebunden.
Nach Überzeugung des BUND führen jedoch die Haltungsbedingungen in Megaställen, in denen Tiere auf engem Raum zusammengepfercht sind, zu großem Leid. Zudem beschleunigten solche industriell geführten Anlagen das Sterben von kleineren Höfen und würden die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen nach oben treiben.
Im Eilverfahren in Mannheim haben die Richter laut BUND klargestellt, dass die Genehmigung zum Bau und Betrieb des Megastalls rechtswidrig war. Der VGH habe kritisiert, dass das zuständige Landratsamt die Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und ihre Artenvielfalt nicht ausreichend untersucht habe, weil keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt sei. Der BUND fordert eine Umplanung mit einem deutlich kleineren Stall und Maßnahmen zur Verbesserungen für Grundwasser und Artenvielfalt.
Die Bauern können nun die festgestellten Defizite abstellen oder auf eine andere Entscheidung in einem Hauptverfahren setzen.
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