Vermieter können die einmalige Förderung ab sofort beantragen. Voraussetzung ist laut Palmer, dass sie ihren Mietern für Januar und Februar nachweislich einen Mietnachlass gewähren, dass die Gewerbeeinheiten dem Einzelhandel zuzuordnen und von der behördlich angeordneten Schließung betroffen sind. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Teilorte.
In der ersten Förderrunde im April und Mai 2020 hatte die WIT mehr als 200 Anträge bewilligt und Zuschüsse in Höhe von über 220 000 Euro ausgezahlt, zu denen Mietnachlässe von privater Seite in Höhe von fast 500 000 Euro kamen.
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