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Urteil gegen Schwimmlehrer rechtskräftig: Kindesmissbrauch

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Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hängt ein Bundesadler mit dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Baden-Baden (dpa/lsw) - Die Verurteilung eines Schwimmlehrers in Baden-Baden zu zwölf Jahren Haft wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist rechtskräftig. Das hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 24. Oktober entschieden. Über die im Urteil vom 19. November 2018 auch angeordnete Sicherungsverwahrung muss dagegen neu verhandelt werden.
Baden-Baden.

Die Jugendschutzkammer hatte den damals 34 Jahre alten Mann schuldig gesprochen, sich während der von ihm geleiteten Schwimmkurse an seinen Opfern vergangen zu haben. Betroffen waren 32 Mädchen im Alter von vier Jahren bis elf Jahren. Die Taten geschahen im Schwimmbecken oder auch in der Umkleide von Schwimmbädern im Ortenaukreis, in den Kreisen Rastatt und Calw sowie in Lörrach und Baden-Baden. Die schweren Übergriffe hatte der Mann zum Teil mit einer Unterwasserkamera gefilmt.

Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung habe der BGH-Senat beanstandet, weil die Begründung des Landgerichts für das Vorliegen eines Hanges des Angeklagten zur Begehung erheblicher Straftaten nicht frei von Rechtsfehlern sei.

Mitteilung des BGH