1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Urteil im Prozess um Brandanschlag auf Roma-Familie erwartet

Landgericht Ulm
Vor dem Landgerichtsgebäude steht eine Statue der Justitia. Foto: Stefan Puchner/dpa/Archivbild
Eine brennende Fackel verfehlt im Mai 2019 nur knapp den Wohnwagen einer Roma-Familie. Fünf junge Männer stehen wegen versuchten Mordes und Brandstiftung vor Gericht. Nun soll das Urteil fallen.
Ulm.

Ulm (dpa/lsw) - Im Prozess um einen Brandanschlag auf eine Roma-Familie wird heute vor dem Landgericht Ulm das Urteil erwartet. Den fünf Männern im Alter zwischen 18 und 20 Jahren wird versuchter Mord und Brandstiftung vorgeworfen. Laut Anklage sollen sie am 24. Mai 2019 eine Fackel auf den Wohnwagen der Familie auf einer Wiese in Erbach (Alb-Donau-Kreis) geworfen haben. In dem Fahrzeug, das nur knapp verfehlt wurde, war eine schlafende Frau mit ihrem neun Monate alten Sohn. Ein rassistisches Motiv wird nicht ausgeschlossen.

Die deutschen Männer hatten zum Prozessbeginn die Tat unter Vorbehalt gestanden und sich entschuldigt. Sie hätten nie jemanden verletzen wollen. Aufgrund der Ergebnisse der Beweisaufnahme hatte das Gericht während des laufenden Verfahrens die Haftbefehle gegen vier der Angeklagten aufgehoben und darauf hingewiesen, dass auch eine Verurteilung nur wegen gemeinschaftlich begangener Nötigung möglich sei. Der fünfte Angeklagte war bereits auf freiem Fuß.

Die Staatsanwaltschaft hatte mehrjährige Haftstrafen wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte für die Aussetzung einer Jugendstrafe für ein bis zwei Jahre. Damit wären vier der Angeklagten für diese Zeit auf Bewährung. Bei einer weiteren Straftat würden sie auch für den Fackelwurf zu einer Jugendstrafe verurteilt werden. Für den fünften Angeklagten, der von Anfang an Angaben zu der Tat machte, forderte die Verteidigung nicht mehr als eine Verwarnung oder Auflagen.

Die Nebenklage hatte sich bei allen Angeklagten für Jugendstrafen ausgesprochen und war laut dem Sprecher der Ansicht, diese könne nur bei einem zur Bewährung ausgesetzt werden. Ob die Nebenklage von einem versuchten Mord oder lediglich einer Nötigung ausging, ließ sie demnach offen.

Der Verband der Deutschen Sinti und Roma will nach dem Urteil eine Stellungnahme abgeben. Der Fall wird wegen coronabedingter Abstandsregeln im Ulmer Kornhaus verhandelt, einem ehemaligen Kornspeicher. Für den Abend ist eine Kundgebung gegen Antiziganismus am Münsterplatz geplant.