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Urteil im Prozess um illegales Waffenlager erwartet

Vor einem Gerichtsgebäude steht u.a. eine Statue der Justitia
Vor einem Gerichtsgebäude steht u.a. eine Statue der Justitia. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
Ein Mann soll verschiedene Waffen und Munition gehortet haben. Die Ermittler finden das Waffenlager, bevor er die nach seinen Angaben geplante Bürgerwehr aufbauen kann. Am Landgericht Tübingen wird nun ein Urteil gegen ihn und drei mutmaßliche Komplizen erwartet.
Tübingen.

Tübingen (dpa) - Ein 37-Jähriger soll im Landkreis Calw unter anderem mehrere Kriegswaffen, Maschinengewehre und diverse Munition gelagert haben. Sein Ziel war nach eigener Aussage der Aufbau einer Bürgerwehr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem gebürtigen Thüringer Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz vor. Am heutigen Dienstag (11.00 Uhr) soll am Landgericht Tübingen ein Urteil gegen ihn fallen.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn im Juli eingeräumt, das Waffenlager aufgebaut zu haben. «Ich habe 2015 aufgrund der Flüchtlingskrise damit begonnen und mich wegen der Unruhen bedroht gefühlt», hatte er ausgesagt. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, auch Sprengstoff hergestellt zu haben, wies er aber zurück.

Auch drei weitere Angeklagte erwartet ein Urteil. Die Staatsanwaltschaft wirft der 24 Jahre alten Lebensgefährtin des Mannes vor, zumindest teilweise von den Waffen gewusst zu haben. Gemeinsam mit zwei Männern (43 und 48 Jahre alt) soll sie nach der Festnahme ihres Partners einen Teil der Waffen in ein neues Versteck in Ostelsheim (Landkreis Calw) gebracht haben, damit die Polizei sie nicht findet. Der 48-Jährige wird verdächtigt, weitere Waffen in Magstadt (Landkreis Böblingen) versteckt zu haben.

© dpa-infocom, dpa:210830-99-26969/2

Pressemitteilung zur Festnahme