An der Kleidung des Opfers konnten DNA-Spuren der Angeklagten nachgewiesen werden. Diese sind einer Gutachterin zufolge nicht eindeutig zuzuordnen, da sie auch durch den regelmäßigen Kontakt der vier Männer entstanden sein könnten. Das Gericht möchte nun Blutflecken an der Wand des Tatorts näher untersuchen lassen. Diese wurden von der Spurensicherung zwar gesichert, aber nicht analysiert.
Die mutmaßlichen Täter und das Opfer trafen sich der Anklage zufolge regelmäßig zum Trinken. Im September 2018 waren sie in der Wohnung des Opfers in Bad Wörishofen (Landkreis Unterallgäu) in einen gewalttätigen Streit geraten, den der 46-Jährige nicht überlebte. Die Angeklagten sollen anschließend seine Leiche gereinigt, ins Bett gelegt und mit einer Steppdecke zugedeckt haben. Vor Gericht äußerten sich die Männer nicht zu dem Vorfall.